Datenschutzerklärung — NEONFALL

Stand: 9. September 2026

NEONFALL ist ein Arcade-Spiel für Android. Das Spielen selbst läuft offline: Beim Fliegen, Schießen und Aufsteigen wird nichts an mich oder an Dritte gesendet. Ins Netz gehen genau vier Vorgänge, und alle vier sind unten einzeln beschrieben: die Einwilligungsabfrage für Werbung, Käufe über Google Play, die Belohnungsvideos von Google AdMob und — wenn Sie bei den Play Games-Diensten angemeldet sind — die Sicherung Ihres Spielstands in Ihrem eigenen Google-Konto. Diese Erklärung sagt Ihnen, was die App auf Ihrem Gerät speichert, was bei diesen drei Wegen verarbeitet wird, wer es bekommt, auf welcher Rechtsgrundlage und welche Rechte Sie haben.

App: NEONFALL (Paketname com.neonfall.arcade), vertrieben über Google Play.


1. Verantwortlicher

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist:

Raphael Esslinger
Frauenalber Straße 39
76199 Karlsruhe
Deutschland
support.northloopsgame@gmail.com

Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht benannt. Die Voraussetzungen des Art. 37 DSGVO und des § 38 BDSG liegen nicht vor: Es sind keine Beschäftigten mit der Datenverarbeitung befasst, und zur Kerntätigkeit gehört weder eine umfangreiche regelmäßige Beobachtung von Personen noch eine umfangreiche Verarbeitung besonderer Datenkategorien.


2. Was die App auf Ihrem Gerät speichert

Die App speichert Folgendes lokal auf Ihrem Gerät:

Technisch liegt das an drei Orten, alle auf Ihrem Gerät:

Diese Daten verlassen Ihr Gerät nur in einem Fall: Sind Sie bei den Play Games-Diensten angemeldet, sichert das Spiel denselben Stand zusätzlich in Ihrem eigenen Google-Konto (Abschnitt 3). Ich erhalte sie in keinem Fall, kann nicht darauf zugreifen und speichere sie nirgends. Spielfortschritt, Bestwerte, Zählstände und Einstellungen identifizieren Sie auch gegenüber dem Spiel nicht — das ist Spielstand ohne Personenbezug. Die vom Werbe-SDK abgelegten Einstellungen betreffen dagegen Kennungen wie die Werbe-ID Ihres Geräts; solche Kennungen gelten als personenbezogene Daten und sind in Abschnitt 6 beschrieben.

Rechtsgrundlage: Das Speichern und Auslesen dieser Informationen auf Ihrem Endgerät ist für den von Ihnen ausdrücklich gewünschten Dienst — ein Spiel, das sich Ihren Fortschritt merkt — unbedingt erforderlich (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG). Für die Speicherung durch das Werbe-SDK gilt Ihre Einwilligung (§ 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), siehe Abschnitt 6.

Speicherdauer: Solange die App installiert ist; das Kaufregister höchstens 14 Tage. Beim Deinstallieren wird alles davon auf dem Gerät gelöscht — eine kontogebundene Sicherung nach Abschnitt 3 bleibt davon absichtlich unberührt (zur Gerätesicherung Ihres Betriebssystems siehe Abschnitt 14).


3. Spielstand in Ihrem Google-Konto (Play Games-Dienste)

Damit ein gekauftes Gem-Paket und Ihr Fortschritt eine Neuinstallation oder einen Gerätewechsel überstehen, kann das Spiel den Spielstand in Ihrem eigenen Google-Konto ablegen. Das geschieht über die Google Play Games-Dienste.

Zweck: Ihren Spielstand und gekaufte Inhalte über eine Neuinstallation und einen Gerätewechsel hinweg zu erhalten.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO — Ihre Einwilligung, die Sie mit der Anmeldung bei den Play Games-Diensten erteilen. Einen Abmelde-Knopf enthält das Spiel nicht; widerrufen Sie sie, indem Sie den gespeicherten Stand löschen (Weg siehe oben) und die Verknüpfung in der Play Games-App zurücknehmen. Ohne Anmeldung findet diese Verarbeitung nicht statt.
Empfänger: Google (siehe Abschnitt 4), einschließlich einer Verarbeitung in den USA unter den dort genannten Bedingungen.
Speicherdauer: Bis Sie den gespeicherten Spielstand löschen. Eine Deinstallation des Spiels löscht ihn absichtlich nicht — genau darin liegt sein Zweck.

4. Google als Empfänger

Alle vier Netzwege — Einwilligungsabfrage, Käufe, Werbung und die Spielstand-Sicherung — laufen über Google. Damit Sie wissen, an wen Sie sich mit Auskunfts- oder Löschbegehren wenden können, hier einmal zentral:

Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland — der für Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum zuständige Anbieter.
Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA — für die Verarbeitung in den Vereinigten Staaten.

Google bestimmt bei der Kaufabwicklung und bei der Werbeauslieferung selbst über Zwecke und Mittel und handelt insoweit als eigenständig Verantwortlicher nach seinen eigenen Datenschutzbestimmungen. Für die Daten, die dabei bei Google anfallen, ist deshalb Google die Stelle, die Auskunft geben und löschen kann.

Googles Datenschutzerklärung: https://policies.google.com/privacy „Wie Google Daten verwendet, wenn Sie Websites oder Apps unserer Partner nutzen": https://policies.google.com/technologies/partner-sites


5. In-App-Käufe

Das Spiel bietet fünf Gem-Pakete als optionale Käufe an. Sie laufen über das Abrechnungssystem von Google Play, eingebunden über das Unity-Purchasing-SDK (com.unity.purchasing, Version 5.4.2).

Zweck: Abwicklung eines von Ihnen ausgelösten Kaufs und die Gutschrift im Spiel.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Erfüllung eines Vertrags, den Sie mit dem Kauf schließen).
Empfänger: Google (siehe Abschnitt 4). Ihre Kaufhistorie gehört zu Ihrem Google-Konto und bleibt bei Google.
Übermittlung in die USA: Google verarbeitet diese Daten auch auf Servern in den Vereinigten Staaten. Google LLC ist nach eigenen Angaben unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert; für Übermittlungen an zertifizierte Unternehmen gilt der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission vom 10. Juli 2023. Näheres siehe Abschnitt 6.6.
Speicherdauer: Die App speichert die gutgeschriebene Menge lokal, bis Sie die App deinstallieren, und die Transaktionskennung höchstens 14 Tage. Wie lange Google die Kaufdaten aufbewahrt, bestimmt Google; für steuer- und handelsrechtliche Nachweise gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bei den beteiligten Stellen.


6. Werbung (Belohnungsvideos)

Werbung gibt es im Spiel in genau einer Form: Belohnungsvideos, die Sie selbst durch Tippen auf eine klar beschriftete Schaltfläche starten — um sich wiederzubeleben, die Coins eines Laufs zu verdoppeln, das Kartenangebot neu zu ziehen oder in der Halle Gems zu verdienen. Es gibt keine Banner, keine Interstitials, und kein Video startet von allein. Wenn Sie kein Video ansehen, kostet Sie das nur das Video: Das Spiel, der Fortschritt und alle Modi bleiben vollständig spielbar.

Die Werbung liefert Google AdMob, eingebunden über das Google Mobile Ads SDK für Unity (com.google.ads.mobile, Version 11.5.0, mit play-services-ads 25.4.0). Darin enthalten ist auch das SDK der User Messaging Platform (UMP) (Version 4.0.0) für die Einwilligungsabfrage.

6.1 Die Einwilligungsabfrage selbst

Damit das Spiel überhaupt weiß, ob und welche Abfrage nötig ist, fragt Googles Einwilligungs-SDK (UMP) das bei jedem App-Start bei Google ab — vor Ihrem ersten Tippen, unabhängig davon, ob Sie je ein Video starten, und auch dann, wenn Sie zuvor abgelehnt haben. Dabei verarbeitet Google Ihre IP-Adresse. Das ist der einzige Vorgang, der auch ohne Einwilligung stattfindet.

Werbliches passiert dabei nichts: Das Werbe-SDK wird nicht initialisiert und keine Anzeige angefordert, solange die Abfrage nicht abgeschlossen ist — und nach einer Ablehnung überhaupt nicht mehr.

Zweck: Feststellen, ob eine Einwilligung erforderlich ist, und gegebenenfalls die Abfrage anzeigen; Erinnern Ihrer bereits erteilten Antwort.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (Erfüllung der rechtlichen Pflicht, eine Einwilligung ordnungsgemäß einzuholen), ergänzend Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse daran, überhaupt feststellen zu können, ob und welche Abfrage nötig ist).

6.2 Was Google beim Ausliefern einer Anzeige verarbeitet

Wenn eine Anzeige geladen oder gezeigt wird, sendet das Google Mobile Ads SDK Daten an Google. Nach Googles eigener Offenlegung für dieses SDK sind das:

Google nutzt das, um Anzeigen auszuwählen, auszuliefern und zu messen und um Betrug zu verhindern. Ob die Anzeigen personalisiert sind, hängt von Ihrer Einwilligung ab. Diese Daten gehen an Google, nicht an mich. Das Spiel selbst erfährt nur, dass ein Video zu Ende gesehen wurde.

In die App ist kein weiteres Werbenetzwerk eingebunden; sie enthält keine Vermittlungs- oder Bidding-Adapter anderer Anbieter. Welche Werbepartner Google im Rahmen der Auslieferung einbezieht, führt das Einwilligungsformular auf — Sie können die Liste dort jederzeit einsehen und Ihre Auswahl ändern.

6.3 Einwilligung zuerst

In Regionen, in denen das Gesetz eine Einwilligung für Werbung verlangt (Europäischer Wirtschaftsraum, Vereinigtes Königreich, Schweiz), zeigt das Spiel Ihnen Googles Einwilligungsformular, bevor irgendetwas Werbliches läuft: Das Werbe-SDK wird gar nicht erst initialisiert, und es wird keine Anzeige angefordert, solange die Abfrage nicht beantwortet ist. Lehnen Sie ab, wird nie eine Anzeige geladen; die Video-Angebote erscheinen dann einfach nicht. Außerhalb dieser Regionen verlangt Google keine Abfrage, und Anzeigen werden ohne sie ausgeliefert.

Zweck: Auslieferung und Messung der Belohnungsvideos, mit denen das Spiel finanziert wird.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG — Ihre Einwilligung, erteilt über die Abfrage der Google User Messaging Platform. Ohne Einwilligung findet keine Werbeverarbeitung statt.

6.4 Einwilligung widerrufen oder ändern

In den Regionen, in denen eine Einwilligung erforderlich ist, öffnet Einstellungen → „Einwilligung ändern" dasselbe Google-Formular; dort können Sie Ihre Antwort jederzeit ändern oder zurücknehmen. Außerhalb dieser Regionen hat Google für dieses Formular nichts zu zeigen, und der Eintrag bleibt wirkungslos. Ein Widerruf wirkt für die Zukunft; die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf bleibt unberührt. Ein bereits geladenes Video wird beim Widerruf verworfen.

Unabhängig vom Spiel können Sie Ihre Werbe-ID unter Einstellungen → Datenschutz → Werbung in Android zurücksetzen oder löschen; das Werbe-SDK erhält dann keine verwendbare Werbe-ID mehr. Weitere Einstellungen bietet Google unter https://myadcenter.google.com.

6.5 Profilbildung

Ich selbst bilde kein Profil von Ihnen und treffe keine automatisierten Entscheidungen im Sinne von Art. 22 DSGVO. Willigen Sie in personalisierte Werbung ein, kann Google die unter 6.2 genannten Daten mit Daten aus anderen Apps und Diensten zusammenführen und daraus Interessenkategorien ableiten, um die Auswahl der Anzeigen darauf abzustimmen. Rechtliche oder ähnlich erhebliche Wirkungen im Sinne von Art. 22 DSGVO hat das nicht. Welche Kategorien Google Ihnen zuordnet, sehen und ändern Sie unter https://myadcenter.google.com.

6.6 Übermittlung in die USA

Google verarbeitet Werbedaten auch auf Servern außerhalb der Europäischen Union, insbesondere in den Vereinigten Staaten.

Für die USA besteht ein auf zertifizierte Unternehmen begrenzter Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission vom 10. Juli 2023 (EU-US Data Privacy Framework). Google LLC ist danach zertifiziert; einsehen können Sie das im öffentlichen Verzeichnis unter https://www.dataprivacyframework.gov. Für Übermittlungen außerhalb dieses Rahmens verwendet Google die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO; sie sind über Googles Datenschutzhinweise abrufbar, und eine Kopie können Sie auch bei mir unter support.northloopsgame@gmail.com anfordern. In beiden Fällen bleibt das Risiko, dass US-Behörden auf Daten zugreifen und dass Ihre Rechte dort schwerer durchzusetzen sind.

Willigen Sie nicht ein, findet keine Übermittlung von Werbedaten statt; die Anfrage des Einwilligungs-SDK aus Abschnitt 6.1 läuft weiterhin.

Speicherdauer: Wie lange Google die unter 6.1 und 6.2 genannten Daten speichert, bestimmt Google. Ihre Einwilligungsentscheidung bleibt lokal gespeichert, bis Sie sie ändern oder die App deinstallieren.


7. Der Schalter „Nutzungsstatistik"

In den Einstellungen gibt es einen Schalter mit der Bezeichnung „Nutzungsstatistik". Damit hier nichts Falsches steht: Dahinter steckt derzeit kein Analysedienst. Die Funktion schreibt Spielereignisse ausschließlich in das lokale Protokoll des Geräts (Debug.Log). Es wird nichts gesendet, nichts an mich übermittelt und nichts ausgewertet — weder von mir noch von Dritten. Ich habe kein Analyse-SDK eingebunden.

Der Schalter schaltet also nur diese lokalen Protokollzeilen ein oder aus. Seine Stellung wird lokal auf Ihrem Gerät gespeichert. Sollte in einer künftigen Version tatsächlich ein Analysedienst dazukommen, wird diese Erklärung vorher geändert.


8. Benachrichtigungen

Die App kann Ihnen höchstens zwei Erinnerungen anzeigen: dass die tägliche Gratis-Kiste wieder bereit ist und dass Ihre Tagesserie an diesem Tag noch offen ist. Diese Erinnerungen plant Ihr Gerät selbst und zeigt sie selbst an. Es gibt dafür keinen Server, keinen Push-Dienst und keine Übertragung — auch hier verlässt nichts das Gerät.

Auf Android 13 und neuer fragt Sie das System nach der Erlaubnis für Benachrichtigungen, sobald Sie das Spiel das erste Mal verlassen. Sie können sie jederzeit in den Android-Einstellungen der App wieder entziehen; das Spiel plant dann keine Erinnerungen mehr.

Rechtsgrundlage: Ihre über die Systemabfrage erteilte Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO); für das Ablegen der geplanten Zeitpunkte auf Ihrem Gerät § 25 Abs. 1 TDDDG.
Speicherdauer: Die geplanten Erinnerungszeitpunkte liegen auf Ihrem Gerät und werden gelöscht, sobald die Erinnerung ausgelöst oder neu geplant wurde, Sie die Erlaubnis entziehen oder die App deinstallieren.


9. Berechtigungen der App und wofür sie da sind

BerechtigungWofür
INTERNET, ACCESS_NETWORK_STATEEinwilligungsabfrage, Käufe über Google Play und Laden der Belohnungsvideos
com.android.vending.BILLINGKäufe über Google Play (vom Google-Play-Billing-Baustein mitgebracht)
com.google.android.gms.permission.AD_IDWerbe-ID für die Belohnungsvideos (vom Google Mobile Ads SDK mitgebracht)
ACCESS_ADSERVICES_AD_ID, ACCESS_ADSERVICES_ATTRIBUTION, ACCESS_ADSERVICES_TOPICSAndroids Privacy-Sandbox-Schnittstellen, die das Google Mobile Ads SDK mitbringt
POST_NOTIFICATIONSDie beiden lokalen Erinnerungen aus Abschnitt 8
FOREGROUND_SERVICE, WAKE_LOCKVon Hilfsbibliotheken mitgebracht, die das Google Mobile Ads SDK einbindet (androidx.work beziehungsweise play-services-measurement). Die App selbst startet keinen Vordergrunddienst und hält das Gerät nicht wach.
VIBRATEHaptisches Feedback im Spiel
com.neonfall.arcade.DYNAMIC_RECEIVER_NOT_EXPORTED_PERMISSIONRein app-interne Schutzkennung auf Signaturebene (von einer AndroidX-Bibliothek mitgebracht). Sie gibt keinen Zugriff auf Ihr Gerät und ist für andere Apps unerreichbar.

Die App greift nicht auf Kontakte, Standort, Kamera, Mikrofon oder Dateien außerhalb ihres eigenen Speichers zu. Dass Google beim Ausliefern einer Anzeige aus der IP-Adresse einen groben Standort schätzt, ist keine Standortberechtigung — das Spiel liest Ihren Standort nie.

Zusätzlich meldet das Werbe-SDK im Manifest an, dass es prüfen darf, ob auf Ihrem Gerät ein Browser, eine Kalender-, SMS- oder Telefon-App vorhanden ist; der Kaufweg fragt entsprechend nach der Google-Play-App. Das ist keine Berechtigung auf deren Inhalte, sondern dient nur dazu, dass eine Anzeige, die Sie antippen, überhaupt geöffnet werden kann. Weder das Spiel noch ich lesen dort etwas aus.


10. Was die App nicht tut


11. Müssen Sie Daten bereitstellen?

Sie sind zu nichts verpflichtet. Weder für die Installation noch für das Spielen müssen Sie Daten bereitstellen; es gibt keine gesetzliche oder vertragliche Pflicht dazu.

Der einzige Vorgang, den Sie nicht abwählen können, solange Sie spielen, ist die Anfrage des Einwilligungs-SDK aus Abschnitt 6.1.


12. Kontakt per E-Mail

Wenn Sie mir schreiben, verarbeite ich Ihre E-Mail-Adresse und den Inhalt Ihrer Nachricht, um Ihre Anfrage zu beantworten.

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, wenn es um einen Kauf oder eine vorvertragliche Frage geht, sonst Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse daran, Anfragen zu Spiel und App überhaupt beantworten zu können).
Empfänger: Der Anbieter des genannten Postfachs, Google Ireland Limited (Google Mail).
Übermittlung in die USA: Google verarbeitet E-Mails auch auf Servern in den Vereinigten Staaten (Google LLC). Es gilt dasselbe wie in Abschnitt 6.6: Angemessenheitsbeschluss vom 10. Juli 2023 für nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifizierte Unternehmen, ergänzend Standardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO.
Speicherdauer: Bis die Anfrage erledigt ist und kein Anlass mehr besteht, sie aufzubewahren. Wo gesetzliche Aufbewahrungsfristen greifen (etwa bei Kaufbelegen), gelten diese.


13. Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch gegen eine Verarbeitung Ihrer Daten einzulegen, die ich auf ein berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) stütze. Das betrifft hier die Bearbeitung Ihrer E-Mail-Anfragen (Abschnitt 12) sowie ergänzend die Abfrage des Einwilligungs-SDK (Abschnitt 6.1). Eine formlose Nachricht an support.northloopsgame@gmail.com genügt.


14. Löschen Ihrer Daten

Deinstallieren löscht alles auf dem Gerät, was in Abschnitt 2 steht, einschließlich des Kaufregisters und Ihrer gespeicherten Einwilligungsentscheidung. Einen Server, auf dem ich etwas aufbewahre, gibt es nicht.

Eine Ausnahme, und sie ist gewollt: Waren Sie bei den Play Games-Diensten angemeldet, überlebt die kontogebundene Sicherung nach Abschnitt 3 die Deinstallation — genau darin liegt ihr Zweck. Löschen können Sie sie selbst: in der Play Games-App unter Ihrem Profil, oder in Google Drive unter Einstellungen → Apps verwalten → NEONFALL → Versteckte App-Daten löschen.

Eine Kaufhistorie im eigentlichen Sinn führt die App nicht — sie gehört zu Ihrem Google-Konto und bleibt bei Google Play; verwalten oder löschen können Sie sie in den Einstellungen Ihres Google-Kontos. Lokal bleibt nur das in Abschnitt 2 beschriebene Kaufregister, und das höchstens 14 Tage.

Daten, die Googles SDKs bereits an Google gesendet haben, liegen bei Google und unterliegen Googles eigener Datenschutzerklärung. Ihre Werkzeuge dafür sind die Einwilligungsentscheidung im Spiel, die Werbe-ID-Einstellungen Ihres Geräts (Abschnitt 6.4) und Googles eigene Einstellungen unter https://myadcenter.google.com.

Eines liegt außerhalb der Kontrolle der App: Das Betriebssystem Ihres Geräts kann App-Daten in seine eigenen Gerätesicherungen aufnehmen (zum Beispiel Androids automatische Sicherung in Ihr Google-Konto). Das gehört zu Ihrem Gerät und dessen Einstellungen, nicht zum Spiel.


15. Ihre Rechte

Sie haben nach der DSGVO folgende Rechte:

Für alle diese Rechte wenden Sie sich an support.northloopsgame@gmail.com.

Eine ehrliche Einschränkung: Ich speichere selbst keine Daten über Sie. Die Daten des Spiels liegen auf Ihrem Gerät und, wenn Sie bei den Play Games-Diensten angemeldet sind, zusätzlich in Ihrem eigenen Google-Konto (Abschnitt 3); auf beides habe ich keinen Zugriff — hier üben Sie Ihre Rechte am schnellsten selbst aus (Einstellungen ändern, Einwilligung widerrufen, App deinstallieren). Für Daten, die Google beim Ausliefern einer Anzeige oder beim Abwickeln eines Kaufs verarbeitet, ist Google die Stelle, die Auskunft geben und löschen kann (Abschnitt 4); ich kann dort nicht für Sie handeln, verweise Sie aber gern an die richtige Stelle.


16. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren (Art. 77 DSGVO). Wegen des Sitzes in Karlsruhe ist zuständig:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Telefon 0711 615541-0
poststelle@lfdi.bwl.de
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de

Sie können sich auch an die Aufsichtsbehörde Ihres Wohnorts oder Ihres Arbeitsplatzes wenden.


17. Kinder

Das Spiel richtet sich nicht besonders an Kinder; es ist ein gewöhnliches Arcade-Spiel und fragt nicht nach Ihrem Alter. Ich erhebe von niemandem Daten — auch nicht von Kindern — und es gibt keinen Chat.

Weil das Spiel nicht nach dem Alter fragt, übermittelt es an Google auch keine Altersangabe; Anzeigen werden für alle Spieler gleich behandelt. Wenn Ihr Kind spielt, gelten für die Werbung dieselben Angaben wie in Abschnitt 6 — richten Sie die Aufsicht bitte über die Jugendschutz- und Werbeeinstellungen von Google Play und Android ein.

Die beiden Funktionen, an denen Dritte beteiligt sind, sind freiwillig und starten nur nach einem bewussten Tippen: In-App-Käufe sind echte Zahlungen über Google Play (dessen Kaufauthentifizierung und Jugendschutzeinstellungen gelten; ein Kauf, der auf Freigabe wartet, wird erst gutgeschrieben, wenn Google Play ihn bestätigt), und Belohnungsvideos liefert Google AdMob wie oben beschrieben.


18. Änderungen dieser Erklärung

5. September 2026: Diese deutsche Fassung ersetzt die bisherige, nur englische Erklärung und ergänzt die Pflichtangaben nach Art. 13 DSGVO (Verantwortlicher, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Drittlandsübermittlung, Speicherdauer, Betroffenenrechte, Aufsichtsbehörde). Maßgeblich ist diese deutsche Fassung. Der Abschnitt „Werbung (Belohnungsvideos)" kam hinzu, als Google AdMob eingebunden wurde; frühere Versionen des Spiels enthielten keine Werbung, und die Erklärung sagte das auch so.

8. September 2026: Abschnitt 3 „Spielstand in Ihrem Google-Konto (Play Games-Dienste)" kam hinzu, als die kontogebundene Speicherung eingebaut wurde; die nachfolgenden Abschnitte sind dadurch um eine Nummer verschoben.

9. September 2026: Die Stellen, die noch von reiner Gerätespeicherung ausgingen, an Abschnitt 3 angeglichen (Abschnitte 2, 4, 10, 14 und 15); die Querverweise auf den Werbe-Abschnitt von 5.x auf 6.x berichtigt.

Wenn eine künftige Version des Spiels eine Funktion bekommt, die Daten anders behandelt (zum Beispiel Online-Bestenlisten oder ein echtes Analyse-SDK), wird diese Erklärung vorher geändert und das Datum oben angepasst.


19. Kontakt

Fragen zu dieser Erklärung oder zur App:

Raphael Esslinger
Frauenalber Straße 39
76199 Karlsruhe
Deutschland
support.northloopsgame@gmail.com


Dies ist ein sorgfältig erstellter Entwurf, keine Rechtsberatung. Vor der Veröffentlichung sollte ihn ein Mensch prüfen — idealerweise jemand mit datenschutzrechtlicher Erfahrung.

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